- Allgemeine Regeln
Der Schulleiter übt im gesamten Schulgebäude „Am Hexenberg 1“ das Hausrecht aus.
Schulfremde Personen dürfen sich nur nach Anmeldung im Schulhaus aufhalten.
Anweisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
- Öffnungszeiten
In der Schulzeit:
Die Schule ist ausschließlich am Hexenberg ab 6:00 Uhr geöffnet. Der Betreuungsbedarf für den Frühhort muss separat angemeldet werden. Nach dem Unterricht beginnt die Hortzeit. Der Hort ist am Hexenberg bis 17:00 Uhr und in der Bergstraße bis 16:00 Uhr geöffnet.
In den Schulferien/ der unterrichtsfreien Zeit:
Die Betreuung findet am Hexenberg nach vorheriger Anmeldung von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Ein unterrichtsfreier Tag im Schuljahr wird zur internen Fortbildung des Personals genutzt. Die Schule ist an diesem Tag geschlossen.
Eltern achten darauf, dass ein Aufenthalt von maximal 10 Stunden pro Tag eingehalten wird.
- Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Wir grüßen einander, gehen rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um.
Wir achten das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und das der Erwachsenen.
Gegenstände von denen Gefahr ausgehen kann, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulgelände.
Das Befahren des Schulgeländes ist von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr ausschließlich für das Schulpersonal erlaubt. Ausnahmen in besonderen Fällen werden mit der Schulleitung abgesprochen.
Eltern verabschieden sich spätestens an der Schuleingangstür von ihren Kindern.
Wir achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und Hygiene. Wir gehen sparsam mit Papier und Wasser um.
Um Unfälle zu vermeiden, gehen wir langsam auf der rechten Seite durch das Schulgebäude. Das Rennen ist verboten.
Alle achten darauf, dass das Schulgebäude und das Schulgelände sauber bleiben. Müll wird in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt entsorgt.
- Unterricht
Für den Fachunterricht gelten gesonderte Regelungen.
Gegenstände die das Lernen stören, bleiben Zuhause (z.B. Spielzeug, technische Geräte, etc.)
Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:45 Uhr. Alle Schüler kommen zwischen 7:25 Uhr und 7:35 Uhr zum Unterricht in den Klassenraum.
Alle Unterrichtsräume werden nur im Beisein oder nach Aufforderung des Schulpersonals betreten.
Jeder Schüler bringt die notwendigen Materialien für den Unterricht mit.
Die geltenden Klassenregeln werden eingehalten.
Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische Geräte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen während der gesamten Schul- und Hortzeit ausgeschaltet und im Ranzen verstaut.
- Pausen und Schulhof
In den Hofpausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf.
Bei der Essenseinnahme achten wir auf gute Tischmanieren, Ruhe und Sauberkeit.
Die Kioskbenutzung ist den Grundschülern im Schulgebäude in der Bergstraße/ MCG untersagt.
- Sicherheit und Gesundheit
Im Krankheitsfall bleibt der Schüler zu Hause.
Eltern melden ihr Kind im Krankheitsfall bis 8:00 Uhr im Sekretariat oder per Edupage vom Unterricht ab.
Körperliche Auseinandersetzungen sind strikt verboten. Jeder Schüler verhält sich so, dass weder er selbst noch andere gefährdet werden.
Besucher melden sich nach dem Betreten des Gebäudes unverzüglich im Sekretariat an.
- Nachmittagsbereich
Wir achten auf unser Spiel- und Beschäftigungsmaterial im Raum sowie auf dem Hof und gehen sorgsam damit um. Nach dem Spielen räumen wir alle Dinge wieder an ihren Platz. Gemeinsam achten wir auf Ordnung und Sauberkeit.
Die Hausaufgaben werden am Montag, Dienstag und Mittwoch, in der Zeit von 14.00 – 14.30 Uhr angefertigt.
Im Nachmittagsbereich werden die Kinder außerhalb der Hausaufgabenzeit abgeholt.
Kein Kind verlässt das Schulgelände ohne Grund oder Begleitung.
Über Heimgehzeiten des Kindes oder das Mitfahren mit dem Bus werden die Erzieher über
einen Dauer– oder Tageszettel von den Eltern informiert.
Die Kinder verabschieden sich, bevor sie nach Hause gehen.
Hexenberg: Kinder, die mit dem Bus fahren, treffen sich zur Abfahrtszeit an der Buslinie und werden von einem Erzieher zum Bus begleitet.
- Konsequenzen bei Regelverstößen
Verstöße gegen die Hausordnung werden laut Schulordnung mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet.
Bei Beschädigungen und Zerstörungen haften die Sorgeberechtigten für ihre Kinder.
Laut Hausordnung verbotene Gegenstände können bei Benutzung auf dem Schulgelände vorübergehend eingezogen werden. Diese können von den Sorgeberechtigen bei der Schulleitung abgeholt werden. Für Beschädigungen oder Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
- Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt am 01.02.2025 in Kraft.
Änderungen und Ergänzungen der Hausordnung werden rechtzeitig bekannt gegeben und in schriftlicher Form an die Schüler und Eltern kommuniziert.
Mit dem Betreten des Schulgeländes wird die Hausordnung akzeptiert. Sie basiert auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung und kann im Bedarfsfall geändert bzw. aktualisiert werden.
Beatrix Budde
Schulleiterin der Grundschule „Am Hexenberg“
* Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet.