Bekanntmachung
zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027
Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2026 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihrem Wohnsitz in einer für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule oder an einer freien Schule anzumelden. Kinder, die am 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 findet in diesem Jahr am 05. und 06. Mai 2025 in der Zeit von 15.00 bis 18:00 Uhr in den Staatlichen Grundschulen des Weimarer Landes statt.
Bitte melden Sie Ihr Kind im zuständigen Schulbezirk an. Legen Sie dazu die Geburtsurkunde Ihres Kindes vor. Laut § 119 (3) Thüringer Schulordnung unterrichten Sie bitte den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung Ihres Kindes, damit dieser ggf. das Feststellungsverfahren nach § 137a beim zuständigen Schulamt fristgerecht einleiten kann.
Wenn Sie eine Beschulung Ihres Kindes außerhalb Ihres Schulbezirkes wünschen, so melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem in einer örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes an und füllen Sie zusätzlich zum Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule“ das Formular „Antrag auf ein Gastschulverhältnis“ aus.
Die Entscheidung, ob ein Gastschulantrag genehmigt wird, erfolgt frühestens März 2026.
Schulärztliche Untersuchung § 120 ThürSchulO
In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an.
Informationen über die Terminvergabe werden den Familien rechtzeitig bekanntgegeben.
Für alle mit der Einschulung im Zusammenhang stehenden Fragen stehen die Schulleiterinnen und Schulleiter Ihnen gern zur Verfügung.